Reifen Hannak

FAQ - Frequently Asked Questions

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu unserem Service und den entsprechenden Antworten. Sollten Sie eine Fragen hier nicht beantwortet bekommen, senden Sie einfach eine E-Mail an Senden Sie eine Email office@reifenhannak.at oder benutzen Sie unser - E-Mail Formular.

Kapitel:

Unsere oft-gestellten-Fragen teilen sich in folgende Kapitel ein:
* 1. Allgemein
  * 1.1 Profiltiefe
  * 1.2 Der Reifen
  * 1.3 Das Auswuchten
  * 1.4 Wo wird die Profiltiefe gemessen?
* 2. point-S
  * 2.1 Was ist point S
* 3. Geschichte des Reifens
  * 3.1 Charles Goodyear
  * 3.2 Woher stammt des Wort ''Gummi''?
  * 3.3 John Boyd Dunlop
  * 3.4 Kautschuk
* 4. Winterreifenpflicht
  * 4.1 Winterreifenpflicht



1. Allgemein
Hier finden Sie alles rund um unsere Firma.

1.1
Zum Inhalt
Profiltiefe
Die Profiltiefe ist ausschlaggebend für:
- den Bremsweg
- das Fahrverhalten
- die Wasserableitung
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für PKW von 1,6 mm (im Winter 4 mm) stellt das absolute Sicherheitsminimum dar, das nicht unterschritten werden darf.
 

1.2
Zum Inhalt
Der Reifen
ist die einzige Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn.
Seine Standfläche auf dem Boden ist etwa so groß wie eine Hand.
Vernachlässigen sie ihn nicht.
 

1.3
Zum Inhalt
Das Auswuchten
ist wichtig, um die Effekte einer eventuellen Unwucht der Felge/Reifen-Einheit (Vibrationen) auszugleichen.
Auf das Auswuchten zu verzichten bedeutet:
- weniger Fahrkomfort
- Vorzeitiger Verschleiß von Aufhängung, Lenkung, Lagern und Reifen.
Vibrationen sind manchmal am Lenkrad gar nicht spürbar, weil sie durch das Fahrzeug selbst weitgehend aufgenommen werden. Daher ist das sorgfältige Auswuchten von Vorder- und Hinterrädern wichtig.
 

1.4
Zum Inhalt
Wo wird die Profiltiefe gemessen?
Die Mess-Stellen haben im mittleren Bereich der Lauffläche, die etwa 3/4 der Lauffläche einnimmt, zu liegen. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.
Zur Messung der Profiltiefe bieten sich jene Stellen an, wo ein Profiltiefen-Indikator angebracht ist, und zwar unmittelbar vor oder nach dem Indikator. Der TWI (Tread Wear Indicator) wird vom Reifenhersteller immer in den tiefsten Profilnuten angebracht.
 


2. point-S
 


2.1
Zum Inhalt
Was ist point S

Die Marken point S und point S Reifenpartner stehen in Österreich seit 1996 für eine Kooperation freier Reifenfachhändler – engagierte Betriebe, die sich gegenseitig in ihrer Leistungsfähigkeit stärken und doch ihre wirtschaftlichen Unabhängigkeit bewahren. Gemeinsam bieten sie den Kunden ein flächendeckendes Servicenetz. Über 57 Servicecenter gibt es österreichweit. Deren Aktivitäten werden zentral organisiert und koordiniert durch einen nationalen Dachverband: point S Österreich.


Neben Österreich gibt es in acht weiteren Ländern point S – Kooperationen.
 



3. Geschichte des Reifens
2. Die Geschichte des Reifens

3.1
Zum Inhalt
Charles Goodyear

Charles Nelson Goodyear (geb.29.12.1800 in New Haven, gest. 01.07.1860 in New York) war ein Chemiker und Erfinder. Er experimentierte wie viele Andere seiner Zeit mit Kautschuk. Sein erstes Werk zur Produktion wasserfester Gummi-Artikel gründete er 1833 in Roxbury, Massachusetts. Doch der Kautschuk erwies sich bei Hitze als weich und klebrig, bei Kälte als brüchig.1839 kam Goodyear durch einen "wissenschaftlich Zufall" zu einer Lösung: Eine Schwefel-Kautschuk Mischung fiel auf eine heiße Herdplatte, und das Ergebnis war eine trockene und dauerhaft elastische Substanz. Der mit Schwefel vermischte Kautschuk verwandelte sich bei Erhitzung in einen neuen Stoff, in Gummi. Damit hatte Goodyear die Vulkanisation entdeckt. 1844 wurde ihm das Patent Nr. 3633 zum Vulkanisieren von Gummi erteilt. Goodyear blieb zeit seines Lebens mittellos. Zwei deutsche Einwanderer gründeten 38 Jahre nach seinem Tod eine Firma mit dem Namen "Goodyear Tire & Rubber Company" um Reifen herzustellen. Der Firmenname wurde ihm zum Gedenken gewählt.
- Unser Gästebuch
 


3.2
Zum Inhalt
Woher stammt des Wort ''Gummi''?
Der Begriff Gummi (aus dem ägyptischen kami- Gummi arabicum) bezeichnete ursprünglich Kautschuk oder andere kautschukähnliche Pflanzensäfte, die beim Eintrocknen durch Polymerisation zu plastisch elastischen Feststoffen verhärten. Sie enthalten einen wasserlöslichen Anteil und Gummiharze (Latex). Gummi ist heute ein vielseitiger Werkstoff.
- Service Angebote
 

3.3
Zum Inhalt
John Boyd Dunlop
Der Tierarzt John Boyd Dunlop (geb. 05.02.1840 in Dreghorn/Schottland, gest. 23.11.1921) gilt als Erfinder des luftgefüllten Reifens. Über die Erfindung des Luftreifens wird allgemein die Ankedote erzählt, dass Dunlop sich über den Krach der Metallreifen des Dreirades seines Sohnes geärgert hat. Er wickelte dem Gefährt aus dünnen Gummiplatten zusammengeklebte Schläuche um die Räder und pumpte die Hüllen mit einer Fußballpumpe auf. Das war im Jahre 1888. Am 7. Dezember 1888 meldete er das Patent für den ersten Fahrradluftreifen an und gründete ein Jahr später das erste Reifenwerk der späteren Dunlop-Gruppe. Er selbst wurde Zeit seines Lebens nicht reich durch seine Erfindung.
- Bilder der P. Hannak GmbH
 

3.4
Zum Inhalt
Kautschuk

Als Werkstoff Gummi wird heute vulkanisierter Kautschuk bezeichnet. Kautschuk ist im Milchsaft (Latex) von tropischen Pflanzen enthalten und wird hauptsächlich aus dem Gummibaum gewonnen. In der Natur dient er dem Schutz des Baumes, denn er dichtet verletzte Stellen vor Bakterienbefall ab.
Heute wird Kautschuk jedoch hauptsächlich synthetisch hergestellt. Der Latex besteht aus langen Polyisopren-Ketten, welche durch Zusatz von Schwefel unter Druck und Hitze vernetzt werden können, wodurch dieses sehr elastische Material entsteht. Die Besonderheit des Gummis besteht darin, dass er extrem dehnungsfähig ist.
Ein Großteil der industriellen Gummiproduktion geht in die Reifenherstellung, wobei verschiedene Kautschuksorten verwendet werden, um ein Optimum an Belastbarkeit, Abrieb und Straßenhaftung zu erzielen. Naturkautschuk ist bernsteinfarben und wird für die Autoreifen mit künstlich hergestelltem Ruß zur Modifikation der Eigenschaften (z.B. des Abriebs, Reißfestigkeit, Härte) gemischt. Daraus resultiert die schwarze Färbung. Für Reifen, die in verschiedenen Farben bereits zum Kauf angeboten wurden, wird hingegen hochaktives Silikat verwendet um die Eigenschaften zu verbessern.
Gummi ist nicht unbegrenzt lagerfähig. Alte Radiergummis werden mit der Zeit spröde, trocknen aus und radieren nicht mehr. Alte Reifen am Auto sind eine Gefahr, weil sie während der Fahrt platzen können.
- Unser Gästebuch
 



4. Winterreifenpflicht
 


4.1
Zum Inhalt
Winterreifenpflicht

Winterreifen und Schneeketten in Österreich



Winterreifen:

• In Österreich bestehen verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zur Verwendung von Winterreifen. Der Lenker eines Kfz ist grundsätzlich verpflichtet, entsprechend den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen jene Reifen zu verwenden, die eine gefahrlose Straßenbenützung gewährleisten und die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.



Ab dem 1.Jänner 2008 gilt:



PKW und LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Klasse M1 und N1) – Führerschein B:

Kurzfassung: Winterreifen nötig vom 1. November bis 15. April an allen Rädern oder Sommerreifen, aber bei durchgehender Schneedecke darf nur mit Schneeketten gefahren werden.

Details: Während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April darf der Lenker ein Kraftfahrzeug Klasse M1 oder N1 nur verwenden, wenn bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Wer ohne Winterreifen fährt, muss dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht haben.



LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Klasse N2 und N3) – Führerschein C:

Kurzfassung: Winterreifen nötig vom 1. November bis 15. April an einer Antriebsachse. Gilt nicht für Probe- und Überstellungsfahrten.



Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenker (Klasse M2 und M3) – Führerschein D:

Kurzfassung: Winterreifen nötig vom 1. November bis 15. März an einer Antriebsachse. Gilt nicht für Probe- und Überstellungsfahrten. Ketten müssen für 2 Antriebsräder bis 15. April mitgeführt werden.

Details für LKW und Busse: Während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April (Busse bis 15 März) darf der Lenker ein Kraftfahrzeug der Klassen N2, N3, M2 und M3 (LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenker) sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-KFZ) nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge:



o bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der

Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind (erkennbar am Kürzel ET, ML, MPT),

o Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes,

o Heeresfahrzeuge,

o Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden

Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht

zweckmäßig ist,

o mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden



Was sind Winterreifen im Sinne des Kraftfahrgesetzes?



Das sind Reifen, die zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind und die eine entsprechender Profiltiefe besitzen. Sie müssen mit dem Kürzel M+S (oder M.S oder M & S) gekennzeichnet sein.

Speziell ältere Reifen sind oftmals ebenfalls für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen geeignet, führen aber kein M+S-Kürzel am Reifen. Hier kann nur eine nachträgliche Kennzeichnung (zB. Einbrennen) durch einen Reifenfachhändler helfen. Spezialreifen müssen an der Reifenflanke die Kürzel ET, ML oder MPT aufweisen.

Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. - Stand:12/2007

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:

Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-0,

Niederösterreich, Tel. Nr.: (02742) 851-0,

Oberösterreich, Tel. Nr.: (05) 90909,

Burgenland, Tel. Nr.: (05) 90907,

Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,

Kärnten, Tel. Nr.: (05) 90904,

Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,

Tirol, Tel. Nr.: (05) 90905-0,

Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0



Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen

und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist.



• Mindestprofiltiefe der Reifen:

o Normale Reifen Fahrzeuge bis 3,5 t: 1,6 mm

Fahrzeuge über 3,5 t: 2 mm

o Winterreifen Fahrzeuge bis 3,5 t: 4 mm (Radial)

Fahrzeuge über 3,5 t: 5 mm (Radial)



• Für Kraftwagen mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gibt es kein Verbot von Mischbereifung. Das heißt, dass beispielsweise auf der Vorderachse Sommerreifen und auf der Hinterachse Winterreifen verwendet werden dürfen.

• Die Behörde kann für bestimmte Straßenabschnitte durch straßenpolizeiliche Anordnung eine Winterreifenpflicht verfügt werden, erkennbar durch Fahrverbot mit Zusatz „ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. In diesem Fall ist das Befahren des Straßenabschnittes nur mit einer entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen) zulässig.



Schneeketten:

Mitführen von Schneeketten:

Jeweils vom 1. November bis 15. April ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie eines von solchen Fahrzeugen abgeleiteten Kraftfahrzeuges verpflichtet, geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.

Ausgenommen sind Fahrzeuge:

• bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten unmöglich ist

• die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden (zB. Straßenkehrmaschinen)

• im Kraftfahrlinienverkehr mit Autobussen

Verwendung von Schneeketten:

• Es gibt keine generelle gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Schneeketten.

• Die Verwendung von Schneeketten kann aber durch das Verkehrszeichen

„Schneeketten vorgeschrieben” für bestimmte Straßenabschnitte angeordnet

werden. In diesem Fall müssen ab dem Verkehrszeichen auf mindestens zwei

Antriebsrädern Schneeketten angebracht sein. Das Verkehrszeichen bedeutet

nicht Mitführen von Ketten, sondern ANLEGEN der Ketten.

• Auf Straßen, auf denen die Verwendung von Schneeketten nicht durch das obige

Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, darf der Lenker Schneeketten nur dann

verwenden, wenn dies aufgrund der Straßen- und Witterungsverhältnisse erforderlich ist. Der Lenker ist letztlich dafür verantwortlich, aufgrund der jeweiligen Straßen- und

Witterungsverhältnisse eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Schneeketten für eine gefahrlose Benützung einer Straße notwendig sind.

Hinweis:

Neben dem Lenker, der ein Kfz nur mit der entsprechenden Ausrüstung in Betrieb nehmen darf, ist auch der Halter eines solchen Kraftfahrzeuges (siehe oben) ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug vom 1. November bis 15. März/15. April mit Winterreifen und Schneeketten auszurüsten.

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 7 Abs. 2, 102 Abs. 8a, Abs. 9, § 103 Abs. 1 Z. 2 Kraftfahrgesetz (KFG)

§ 4 Abs. 4, 4b, 4c, 7 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

§ 52 lit. a Z. 22 Straßenverkehrsordnung (StVO)

ECE Regelung 54, ÖNORM V 5117, V5119
 

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